Kündigungsfristen und Kündigungstermine in Österreich

Eine Analyse des „Kurier“ gibt wieder, dass im Jahr 2012 1,6 Millionen Menschen ihren Job gewechselt haben. Statistisch gesehen wechselt jeder Österreicher in seinem Leben bis zu dreimal den Arbeitgeber. Der österreichische Arbeitsmarkt ist sehr dynamisch, aus diesem Grund ist es nicht schlecht, sich über Kündigungsfristen und Kündigungs-Termine zu informieren. Generell unterscheidet man zwischen zwei Arten der Kündigung:

  • der Kündigung durch den Arbeitgeber (Arbeitnehmerkündigung)
  • der Kündigung durch den Arbeitnehmer (Arbeitgeberkündigung).

Diese beiden Kündigungsarten treten auf, sofern es sich um einen unbefristeten Job handelt. Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, wird dieses beendet, sobald die Frist abläuft.

Die Begrifflichkeiten:

fristen für kündigung
Die Fristen für eine Kündigung in Österreich sind klar geregelt

Unter dem Begriff „Kündigungsfrist“ wird der Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses verstanden.

Unter dem Begriff „Kündigungstermin“ versteht man den Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Fristen und Termine ergeben sich für die Angestellten aus dem so genannten Angestelltengesetz. Für Arbeiterinnen und Arbeiter, die unter die Gewerbeordnung fallen, ergeben sich die Termine und Fristen aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), aus dem jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag beziehungsweise dem Arbeitsvertrag.

Die Arbeitnehmerkündigung:

Von einer Arbeitnehmerkündigung spricht man dann, wenn Sie selbst Ihren Job aufgeben. Mit dieser Kündigung lösen Sie Ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis auf. Sie können es nur dann kündigen, wenn Sie diese Kündigungsmöglichkeit mit dem Arbeitgeber vereinbart haben.

Die Frage danach, ab wann die Kündigung gültig ist, hängt damit zusammen, wie die Kündigung eingegangen ist. Wenn Sie die Kündigung mündlich erbracht haben, dann ist diese mit der Artikulation (also ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Kündigung ausgesprochen haben) wirksam. Sollten Sie die Kündigung mit der Post verschickt haben, dann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen, wenn die Kündigung bei dem Arbeitgeber einlangt. In der Regel ist eine schriftliche Kündigung aus Beweisgründen der mündlichen vorzuziehen.

Kündigungstermin und Kündigungsfrist genauer betrachtet

arbeitgeber fristenKündigungstermin ist jener Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll – der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses – nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung aussprechen.

Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum zwischen Kündigung und Kündigungstermin.

Beispiel

Dauert die Kündigungsfrist (wie es gewöhnlich der Fall ist) einen Monat, dann ist der Kündigungstermin der Monatsletzte; wenn das Arbeitsverhältnis Ende Juli enden soll, dann muss die Kündigung spätestens am 31. Juni  beim Arbeitgeber eingelangt sein. Sie können die Kündigung zum 3.7., aber auch früher aussprechen, etwa am 12. Juni.

Kündigungsfrist bei Angestellten:

Angestellte können ihr Dienstverhältnis jeweils zum Monatsletzten kündigen, sofern es nicht anders vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Kündigungsfristen für die Arbeitgeberin, für den Arbeitgeber (sofern Sie gekündigt worden sind)

  • erstes und zweites Dienstjahr: sechs Wochen
  • nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr: zwei Monate
  • nach dem vollendeten fünften Dienstjahr: drei Monate
  • nach dem vollendeten 15. Dienstjahr: vier Monate
  • nach dem vollendeten 25. Dienstjahr: fünf Monate

Kündigungsfrist bei Arbeitern und Arbeiterinnen:

Bei Arbeitern und Arbeiterinnen sind Kündigungsfristen und Kündigungstermine in der Regel in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt. Sie müssen vor der Kündigung feststellen, was im jeweiligen Kollektivvertrag steht. Die Arbeiterkammer oder die jeweilige Fachgewerkschaft kann Ihnen Auskunft über Kündigungsfristen und -termine geben.

Wichtige Fragen zur Kündigung:

Bekomme ich Arbeitslosengeld? Sollten Siedas Arbeitsverhältnis selbst beendet haben, dann beginnt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld frühestens nach einer Sperrfrist von vier Wochen.

Wie lange bin ich nach der Kündigung noch krankenversichert? Nach Ende des Dienstverhältnisses haben Sie sechs Wochen Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung (= Krankenbehandlung). Ihr Anspruch auf Krankengeld bleibt jedoch nur drei Wochen lang erhalten.

Sonderfall einvernehmliche Auflösung: Bei einer „einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses“ einigen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer darauf, das Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Hiermüssen weder bestimmte Fristen noch Termine eingehalten werden. Grundsätzlich gilt, dass Sie die einvernehmliche Auflösung sowohl mündlich als auch schriftlich einreichen können. Schauen Sie sich auf jeden Fall Ihren Kollektivvertrag an – es kann sein, dass er Regelungen enthält, die Ihnen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses helfen können.

Die Abfertigung: Die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses ist für den Erhalt einer Abfertigung maßgeblich:

So besteht bei der „Arbeitgeberkündigung“ und bei der „einvernehmlichen Auflösung“ ein Anspruch auf Abfertigung. Bei Arbeitnehmerkündigung besteht hingegen kein Abfertigungsanspruch. Die Abfertigung bei der Arbeitnehmerkündigung geht jedoch in der neuen Regelung nicht verloren, sondern wird in der betrieblichen Vorsorgekasse weiter veranlagt und kann zu einem späteren Zeitpunkt vom Arbeitnehmer abgerufen werden.

Mehr: https://www.gpa-djp.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_7.4.a&cid=1124903412115