Eine Kreditvergabe ist das gewerbsmäßige Verleihen von Geld durch eine Bank oder Sparkasse als Kreditinstitut. Gewerbsmäßig bedeutet in diesem Sinne, dass es ein Geschäftszweck ist, Kredite zu vergeben, um damit Geld zu verdienen. Die Kreditinstitute sind Kapitalgesellschaften. Im Interesse ihrer Eigentümer ist es die Aufgabe, Umsatz sowie Gewinn zu generieren. Vor diesem Gesamthintergrund ist es den Kreditinstituten aus rechtlicher Sicht gar nicht möglich, Kredite ohne Zinsen zu vergeben. Sie würden in einem solchen Falle Geld verleihen, also ihre eigene Liquidität schmälern, ohne dafür einen gewinnmäßigen Ausgleich zu bekommen.
Die Zinsen beinhalten indirekt oftmals die mit der Kreditvergabe verbundene Kosten, die der Kreditgeber bei einem Verzicht auf die Kreditzinsen ebenfalls hätte. Ihm würden somit nicht abrechenbare Personal- und Verwaltungskosten dadurch entstehen, dass er einen zinslosen Kredit vergibt. Das ist bei einem normalen und gängigen Konsumenten- beziehungsweise Verbraucherkredit weder denkbar noch machbar.
Anders ist die Situation bei den Autobanken. Die bieten als Werbeaktion unter anderem auch eine zinslose Finanzierung von Neufahrzeuges an. Das geht jedoch nicht ohne anderweitige Einschränkungen. Dazu gehören die Bezahlung des Listenpreises, der Verzicht auf den Barzahlungsrabatt, oder die Bindung an das betreffende Autohaus.
Zinslose Kredite der öffentlichen Hand
Kredit ohne Zinsen – Werbeaktion von Banken und Sparkassen
Hin und wieder nutzen Banken oder Sparkassen die Vergabe von Krediten ohne Zinsen als Werbeaktion. Im Vorfeld wird damit geworben, dass beispielsweise am Monatsersten oder am Monatsletzten, also nur an diesem einen Tag, die Kreditaufnahme in bestimmten Fällen zinslos ist. Dabei handelt es sich dann erfahrungsgemäß um einen Konsumentenkredit im niedrigen vierstelligen Eurobereich. Vergeben wird er an Interessenten, die noch kein Kunde des Kreditgebers sind. In diesem Falle ist der zinslose Kredit eine Werbeaktion zur Neukundengewinnung.
Zinsverbot im islamischen Bankwesen
- Förderung von Existenzgründungen im Einzelfall für Privatpersonen
- Projektförderung durch die Europäische Union
- Sonderangebote für Autofinanzierungen durch die Autobank des Herstellers
- Werbeaktionen von Kreditinstituten zur Neukundengewinnung
- Freundschaftsdienst zwischen zwei Privatpersonen, bei dem der eine dem anderen Geld leiht