Sie haben eine neue Stelle in Aussicht, der jetzige Job entspricht nicht Ihren Vorstellungen, Sie wollen in eine neue Stadt ziehen oder Sie haben einfach keine Lust mehr, Ihren bisherigen Job weiterzuverfolgen? – die Gründe für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind zahlreich und sehr individuell. Trotzdem sollten Sie sich genau darüber informieren, wie Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis am einfachsten beenden.
Zentrales Thema bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist beispielsweise jenes, ob Sie nach Ende desselben Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder nicht. Im Bereich des Angestelltenrechts sind Kündigungsfristen und -termine zu beachten, auch Fragen hinsichtlich eines Kündigungsschutzes werden in einigen Fällen relevant. Aus diesem Grund sollten Sie sich:
- über Ihre Rechtsgrundlagen informieren
- Ihren Arbeitsvertrag genau durchlesen.
Ad 1. § 20 des Angestelltengesetzes ist der Paragraph, der Ihnen bei Fragen rund um Kündigungen weiterhelfen kann. Die Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse finden Sie in § 19 Abs. 1, Vereinbarung einer Probezeit in § 19 Abs. 2. Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz ist in den §§ 105 ff. des Arbeitsverfassungsgesetzes geregelt. Soweit die rechtliche Seite der Kündigung im Angestelltengesetz.
Sowohl die Arbeitnehmerkündigung als auch Arbeitgeberkündigung wird dann wirksam, wenn diese entweder mündlich oder schriftlich erfolgt. Bei der mündlichen Kündigung wird diese sofort wirksam, bei der schriftlichen wird die Kündigung mit dem Postzugang wirksam. Generell ist eine schriftliche Kündigung empfehlenswert.
Vorsicht: Ein „befristetes Arbeitsverhältnis“ können Sie nur dann kündigen, wenn Sie diese Kündigungsmöglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben.
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer
Folgende Regeln sollten Sie als Arbeitnehmer bei einer Kündigung einhalten:
- Halten Sie sich an die gesetzlichen Fristen der Kündigung (die Kündigungsfrist und den Termin).
- Die Kündigungsfrist beträgt einen Kalendermonat. Der Arbeitnehmer kann diese jedoch bis zu sechs Monate verlängern, wenn die Kündigungsfrist des Arbeitgebers mindestens gleich lang ist.
- Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
- Kündigungstermin ist das Ende eines Kalendermonats (sofern im Arbeitsvertrag nicht vorab anders vereinbart), der Arbeitnehmer hat also zwölf Kündigungsmöglichkeiten im Kalenderjahr.
- Informieren Sie sich über den allgemeinen Kündigungsschutz.
- Informieren Sie sich über die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses:
Bei einer „einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses“ gibt es weder Fristen noch Termine einzuhalten, denn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können sich bei dieser Auflösungsart auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen. Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bietet einige wichtige Vorteile. Grundsätzlich gilt für eine“ einvernehmliche Auflösung“ Formfreiheit, es empfiehlt sich jedoch Schriftlichkeit (verpflichtend ist eine schriftliche Aufzeichnung der einvernehmlichen Auflösung bei Schwangeren, Präsenz-, Zivil-, Ausbildungsdienstleistenden und Lehrlingen).
Tipps zur Kündigung
- Kündigen Sie das Arbeitsverhältnis schriftlich: Wie bereits erwähnt, sollten Sie das Arbeitsverhältnis schriftlich kündigen, aus Beweisgründen. Sollten Sie das Kündigungsschreiben persönlich übergeben, dann lassen Sie sich die Übergabe idealer Weise mit Datum und Unterschrift bestätigen. Berücksichtigen Sie die Dauer des Postwegs, denn wenn Sie die Kündigung mit der Post schicken, ist die Kündigung nicht ab dem Zeitpunkt des Absendens wirksam, sondern mit dem Tag, an dem der Brief beim Arbeitgeber einlangt.
- Die Kündigung ist eingereicht (die Frist beginnt zu laufen), sobald die Kündigung beim Arbeitgeber zugeht.
- Der Kündigungstermin ist jener Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
- Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Kündigungstermin.
- Die Kündigungsfrist bei Angestellten: Angestellte können ihr Dienstverhältnis jeweils zum Monatsletzten kündigen. Hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
- Bei Arbeitern und Arbeiterinnen sind Kündigungsfristen und -termine im Regelfall in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt. Sie müssen daher vor der Kündigung nachlesen, was in Ihrem Kollektivvertrag steht. Die Arbeiterkammer oder die jeweilige Fachgewerkschaft kann Auskunft über Kündigungsfristen und -termine geben.
Was passiert, wenn Sie die Fristen nicht einhalten?
Auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung beendet im Regelfall das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin. Verletzt der Arbeitnehmer die Frist oder den Termin, kann dies den Verlust der Urlaubsersatzleistung aus dem laufenden Urlaubsjahr, den Verlust von Sonderzahlungen (abhängig vom Kollektivvertrag), eine so genannte Schadenersatzpflicht oder dergleichen bedeuten. Beachten Sie unbedingt die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin, um diese Nachteile zu vermeiden.
Was ist eine Dienstfreistellung?
Unter einer Dienstfreistellung versteht man den Verzicht des Arbeitgebers auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, wobei das volle Entgelt weitergezahlt werden muss. Die Dienstfreistellung ist nicht zu verwechseln mit den Postensuchtagen, an denen Sie, sofern Sie selbst kündigen, bezahlte Freizeit für die Arbeitssuche beantragen können.
Perfekt informiert ist die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnis also kein Problem und Sie haben keinen Grund zur Sorge.