Bildungskarenz in Österreich

Es gibt das alte Sprichwort: Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir“. Und in vielen Berufen ist es auch notwendig und vom Arbeitgeber gefragt, sich ständig weiter zu bilden. Doch was tun, wenn der Job anstrengend, die Weiterbildungsmaßnahme zeitintensiv und Sie Überbelastung vermeiden möchten? Die Antwort lautet: Bildungskarenz. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Welche Voraussetzungen braucht es für die Bildungskarenz?

Grundsätzlich müssen Sie die Bildungskarenz von Ihrem Arbeitgeber bewilligen lassen. Sobald Sie sein Einverständnis zur Fotbildungsmaßnahme haben, erhalten Sie auch das sogenannte Weitrbildungsgeld. Weitere Voraussetzungen dafür sind

  • mindestens 12 Monate Beschäftigung, die arbeitslosenversicherungspflichtig war
  • eine unselbstständige Erwerbstätigkeit
  • Berechtigung zum Arbeitslosengeldbezug
  • mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
  • höherer Verdienst als die Geringfügigkeitsgrenze von 425,70 Euro pro Monat
  • keine Bildungskarenz während der vergangenen vier Jahre
  • der Zuverdienst während der Bildungskarenz darf nicht höher als 425,70 Euro monatlich sein
  • Dauer der Bildungskarenz liegt zwischen zwei und zwölf Monate

Sofern Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie Ihre Leistungen und können die Bildungskarenz in Anspruch nehmen.

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Wie hoch fällt der monatliche Leistungsbezug aus?

Weiterbildungsgeld, das vom Arbeitsmarktservice finanziert wird, hat die gleiche Höhe wie das Arbeitslosengeld selbst. Der Mindesttagsatz beläuft sich auf 14,53 Euro. Dazu können Sie maximal 425,70 Euro pro Monat dazu verdienen. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang,, dass Sie Ihr Bildungskarenzgeld frühestens mit dem Tag der Antragstellung ausbezahlt bekommen.

Dauer der Bildungskarenz ist limitiert

Wenn Sie eine Bildungskarenz absolvieren, erhalten Sie für die Dauer von höchstens 12 Monate das Weiterbildungsgeld ausbezahlt. Sie können diesen Zeitraum auch geteilt konsumieren, wobei dann ein einzelnes Fortbildungsmodul mindestens zwei Monate dauern soll.

Was gilt als Aus- bzw. Fortbildung?

Grundsätzlich können Sie im Rahmen der Bildungskarenz Abschlüsse nachholen oder eine Fremdsprache im In- oder Ausland erlernen. Alle anderen Weiterbildungen wie spezielle Kurse und Schulungen werden abhängig vom Einzelfall bewertet. In keinem Fall akzeptiert für die Bildungskarenz werden allerdings Kurse oder Bildungsmaßnahmen, die ein Thema aus dem Freizeit- oder Hobbybereich als Thema haben.

Sie haben ein Kind und möchten in Bildungskarenz? Kein Problem!

Wenn Sie ein Kind, das jünger als sieben Jahre ist und für das Sie Betreuungspflichten übernehmen müssen, haben, kann das Weiterbildungsgeld auch dann gewährt werden, wenn Sie eine Bildungsmaßnahme mit weniger als 20 Wochenstunden absolvieren. Wichtig ist jedoch, dass bei einer potentiellen Betreuung für 20 Wochenstunden, das Geld für die Bildungskarenz nicht mehr bezahlt wird.

Nach der Babypause in die Bildungskarenz – ist das möglich?

Nein, seit 2013 geht das nicht mehr. Denn Ihren Anspruch auf das Weiterbildungsgeld wird erst wieder nach einem Beschäftigungszeitraum von mindestens sechs Monaten tragend. Als Ausnahme für Eltern gilt, dass Sie ein reduziertes Stundenausmaß von 16 statt 20 Wochenstunden eine Fortbildung machen können und dafür Weiterbildungsgeld erhalten, wenn Sie für Ihren Nachwuchs keine passende Betreuungsmöglichkeit für 20 Wochenstunden haben.

Sie sind Saisonkraft und möchten sich weiterbilden- wie geht das?

Sofern Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis für einen Saisonbetrieb befinden, können Sie das Weiterbildungsgeld für die Bildungskarenz bereits nach drei Monaten beantragen. Wichtig ist allerdings, dass Sie im Vorfeld einer sechsmonatigen Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber während der letzten vier Jahre vorweisen können.

Antragstellung auf Weiterbildungsgeld geht ganz einfach

Grundsätzlich können Sie das Weiterbildungsgeld für die Bildungskarenz bei Ihrem regional ansässigen AMS beantragen. Verfügen Sie über ein elektronisches eAMS-Konto, können Sie den Antrag auch online einreichen. Gleichzeitig mit diesem müssen Sie unbedingt die entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber vorweisen.

Diese Pflichten während der Bildungskarenz sollten Sie kennen

Grundsätzlich müssen Sie für jeden Bildungsnachweis Zeugnisse oder Kursbesuchsbestätigungen vorlegen können. Beziehen Sie als Student das Weiterbildungsgeld, müssen Sie beim AMS nach jedem Semester einen entsprechenden Prüfungsnachweis über eine Veranstaltung im Ausmaß von zwei Semesterwochenstunden oder 4 ECTS-Punkte nachweisen.

Wie sind Sie während der Bildungskarenz versichert?

Sie sind während der Dauer der Bildungskarenz sowohl unfall- als auch kranken- und sogar pensionsversichert. Die Zeiten dafür werden ebenso bei der Pensionsberechnung entsprechend berücksichtigt.

Freistellung gegen Entfall der Bezüge – was ist der Unterschied zur Bildungskarenz

Sie können sich vom Arbeitgeber auch freistellen lassen, wenn Sie gerade keine Weiterbildung planen. Diese Leistung wurde für alle diejenigen geschaffen, die die Zeit einfach völlig frei gestalten möchten. Sie erhalten allerdings nur dann eine finanzielle Unterstützung vom AMS für diesen Zeitraum, wenn Ihr Arbeitgeber für die Zeit, in der Sie freigestellt sind, eine Ersatzarbeitskraft einstellt, die vorher Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten hat. Sonst müssen Sie sich Ihren Lebensunterhalt während der Freistellung selbst finanzieren.

Wie schaut es mit dem Kündigungsschutz während der Bildungskarenz aus?

Vielleicht fragen Sie sich, wie sicher Ihr Arbeitsplatz ist, wenn Sie einfach mal einige Monate weg sind. Grundsätzlich haben Sie während der Bildungskarenz keinen Kündigungsschutz. Allerdings darf die Auszeit für die Bildung nicht als Kündigungsgrund verwendet werden. Das gilt als verpönte Motivkündigung und kann von Ihnen bei Gericht natürlich angefochten werden.

Arbeitsrechtliche Auswirkungen bei der Bildungskarenz sind zu beachten

Sofern Sie Ihr Arbeitsverhältnis während der Zeit der Bildungskarenz beenden, erhalten Sie die entsprechende Abfertigung mit allen Ihnen zustehenden Urlaubsersatzleistungen ausbezahlt. Die in Anspruch genommenen Wochen oder Monate für die Bildungskarenz darf nicht für den Urlaub oder auch für den Anspruch auf längere Kündigungsfristen verwendet werden. Sofern Sie während der Bildungsmaßnahme krank werden, müssen Sie das AMS informieren und auch dorthin die Krankmeldung schicken. Ab dem vierten Tag des Krankenstandes bekommen Sie Krankengeld. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie die gewährte Zeit für Ihre Bildungskarenz durch die Dauer einer Krankheit nicht verlängert. Das sollten Sie im Fall der Fälle berücksichtigen und den Wiedereinstieg bald planen.

Quellen:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/357/Seite.3570000.html