Müssen Spielgewinne in Österreich versteuert werden?

Wer hin und wieder Lotto spielt oder an Preisausschreiben teilnimmt, macht sich um die Frage der Versteuerung zunächst erst einmal keine Gedanken. Sollte es jedoch zu einem größeren Gewinn kommen, wird die Thematik sehr schnell brisant. Schließlich kann die Einkommensteuer einen nicht unerheblichen Teil des Gewinns wieder aufzehren und sogar zu Schulden führen, wenn das Geld bereits ausgegeben wurde. Doch wie ist die Versteuerung von Spielgewinnen in Österreich geregelt und was sollten Verbraucher dabei beachten?

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Abbildung 1: Wer im Casino gewinnt, muss den Gewinn in Österreich nicht versteuern. Dies gilt aber bei weitem nicht für alle Gewinne. Bildquelle: @ GregMontani / Pixabay.com

Gewinne aus Glücksspielen zählen nicht zu den steuerbaren Einkunftsarten

Wer sich für Casino Spiele im Internet oder einer Spielbank interessiert und dabei Gewinne erzielt, befindet sich hierzulande in einer doppelt glücklichen Situation. Der Gewinn gilt als nicht steuerbar, weil er nicht zu den gängigen Einkunftsarten zählt. Die gängigen Einkunftsarten sind:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Casinogewinne lassen sich nicht zu diesen Einkunftsarten zählen, so dass letztendlich auch keine Versteuerung anfällt. Das Gleiche gilt für Lottogewinne und Gewinne aus Preisausschreiben, die ebenfalls zum Glücksspiel zählen.

Gibt es auch Spielgewinne, die versteuert werden müssen?

Ja, es existieren im weiteren Sinne auch Spielgewinne, die der Einkommensteuer unterliegen. Damit sind aber keine Gewinne aus dem Casino oder beim Lotto gemeint. Vielmehr geht es um folgende Fälle:

  • Preise und Preisgelder von Berufssportlern (hier wird von Einkommen ausgegangen)
  • Preisgelder für die Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen (z.B. Dancing Stars)
  • Gewinn von Film-, Architekten- oder Musikwettbewerben (auch hier wird der Gewinn als Einkommen betrachtet)

Hierbei ergibt sich unter dem Strich eine fließende Grenze, die nicht immer einfach zu durchschauen ist. Gerade diese Grenzfälle sorgen mitunter für Verwirrung:

  • Preise für wissenschaftlicher Arbeiten oder Leistungsstipendien (selbst erbrachte Leistung und trotzdem nicht steuerbar)
  • Preise, die durch Allgemeinwissen erzielt werden (z.B. Millionenshow – eigene Leistung, wird aber steuerlich wie Glücksspiel behandelt)
  • Staatliche Preise (z.B. Künstlerpreise)

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich bei einem Preisgewinn immer erst genau über die steuerliche Situation informieren, um am Ende keine böse Überraschung zu erleben.

Gewinne aus Spielgewinnen unterliegen ebenfalls der Einkommensteuer

Wer im Lotto gewinnt oder im Casino einen Gewinn abräumt, nutzt das Geld im Normalfall, um damit wiederum Geld zu verdienen. Ob nun der Kauf einer Immobilie, die Geldanlage in Aktien oder anderen Anlageformen oder die Gründung eines Unternehmens – die daraus resultierenden Gewinne unterliegen wiederum der Versteuerung.
Grundsätzlich gilt also: Nur die Auszahlung des Spielgewinns an sich ist steuerfrei. Wird das Geld gewinnbringend investiert, entsteht daraus im Normalfall Einkommen, welches wiederum zu versteuern ist. Anders sieht es lediglich aus, wenn ein Casinogewinn erneut für das Glücksspiel genutzt wird und daraus ein neuer Gewinn entsteht.

Gewinne aus Glücksspielen: Keine Steuerforderung seitens der Finanzbehörden

Gewinne aus Glücksspielen wie Lotto oder der Spielbank unterliegen in Österreich nicht der Einkommensteuer. Sollte die Glücksfee also einmal an die eigene Tür klopfen, können die Gewinner ganz beruhigt sein: Die Finanzbehörden halten dabei im Normalfall nicht die Hand auf. Bei Preisen aus Fernsehshows oder anderweitig gewonnen Preisen kann das jedoch wieder anders aussehen. Aus diesem Grund gilt: Bevor ein Geldgewinn ausgegeben wird, ist es immer sinnvoll, vorher die steuerlichen Regelungen zu prüfen.