Arbeitnehmer müssen sich Jahr für Jahr mit dem Steuerausgleich auseinandersetzen. Belange rund um das Finanzamt bereiten nur selten Spaß. Dabei ist immer die Frage: Was kann geltend gemacht werden? Welche Kosten lassen sich absetzen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Wir wollen uns nun mit den Werbungskosten beschäftigen. Dabei handelt es sich um sogenannte Überschusseinkünfte.
Das Geld, das Sie jährlich aufwenden, kann im Zuge des Steuerausgleichs Vorteile bringen. Dafür haben wir drei Bereiche herausgepickt und geben am Ende von diesem Artikel noch eine Übersicht, in welchen Bereichen Sie Kosten, Ausgaben und Steuern in Österreich sparen können.
Können Kosten für die Arbeitskleidung geltend gemacht werden?
Viele der steuerpflichtigen Arbeitnehmer verfügen über eine Arbeitskleidung. Hierbei gilt, dass Sie Aufwendungen für eine typische Berufskleidung oder eine Arbeitsschutzkleidung absetzen können. Ihnen wird sogar das Recht eingeräumt, diese Kleidung nicht nur im Beruf, sondern auch privat tragen zu dürfen. Auch wenn diese Kleidung durch den Arbeitgeber verlangt wird, können Sie die Kosten geltend machen.
Interessant ist außerdem, dass Sie auch bei den Kosten für die Reinigung sparen können, sofern der Zusammenhang beruflich ist, da durch die Ausführung der Arbeit enormer Schutz erzeugt wird, sodass ein Abzug erfolgen kann. Hier das eine oder andere Beispiel:
- Anzüge für Schlosser, Maler oder Monteure
- Stützschuhe, wenn Sie viel stehen müssen
- Uniformen oder Dienstanzüge
Welche Arbeitsmittel fallen unter die Werbungskosten?
Unter der Arbeitnehmerveranlagung im Teil der Werbungskosten sind auch Arbeitsmittel und Werkzeuge aufgeführt. Viele Verbraucher haben hier beruflich Ausgaben, deren Höhe nicht zu unterschätzen ist. Dabei gibt es gewisse Grenzen zu beachten. Es handelt sich natürlich um Gegenstände, die in Ihrer beruflichen Tätigkeit notwendig sind, manchmal muss dafür ein Nachweis erbracht werden.
Aufwendungen und Beiträge unter 400 Euro gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können in einem Kalenderjahr vollständig abgesetzt werden. Über 400 Euro erfolgt eine Absetzungsdauer über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Haben Sie das Gut erst nach dem 30. Juni des Jahres erworben, so können Sie nur maximal die Hälfte absetzen. Hier nun einige Beispiele:
- Computer
- Autos (bei Vertretern)
- Musikinstrumente
- Motorsägen
- Pinsel
Wie steht es um die Werbungskosten bei einem Auto?
Geht es um Werbungskosten im Rahmen des Steuerausgleichs, kommt natürlich auch die Pendlerpauschale ins Spiel. Über die Jahre hinweg ergeben sich immer wieder Änderungen, die Auswirkungen auf die Finanzen haben. Sie sollten also stets den Überblick haben. Die Pendlerpauschale fällt zwar unter die Werbungskosten, ist aber in diesem Bereich nicht von Bedeutung.
Beträge werden dann abzugsfähig, wenn Sie ein privates Auto für berufliche Zwecke nutzen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie erhalten Kilometergeld oder aber der tatsächliche finanzielle Umfang für das KFZ wird in die Werbungskosten eingerechnet. Das Kilometergeld kann bis zu 30.000 gefahrenen Kilometern abgesetzt werden. Was deckt das Kilometergeld ab?
- Abnutzung
- Treibstoff
- Öl
- Kosten durch Service und Reparatur
- Winterreifen, Autoradio, Navi-Geräte
- Versicherungen
- Finanzierungskosten
- Beiträge für Autofahrerklubs
Unbedingt notwendig ist ein Fahrtenbuch. Darin vermerken Sie stets Kilometerstand, Datum, Start und Ziel sowie den Zweck.
Arbeitszimmer und Ausbildung
Für viele Menschen gilt: Das Wissen über die Möglichkeiten des Steuerausgleichs ist zu gering. Dabei ist es relativ einfach, eine höhere Absetzung in Angriff zu nehmen. Belastungen oder Einnahmen bzw. Einkünfte für andere private Angelegenheiten, etwa die Wohnung, die Vermietung oder Verpachtung, fallen in andere Bereiche. Wir wollen Ihnen nun abschließend noch sämtliche Bereiche auflisten, die für Werbungskosten in Frage kommen:
- Arbeitszimmer
- Ausbildung, Weiterbildung, Umschulung
- Betriebsratsumlage
- Computer
- Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
- Fachliteratur
- Fahrrad
- Fahrtkosten
- Fehlgelder
- Gewerkschaftsbeiträge
- Internet
- Reisekosten
- Tagesgelder
- Nächtigungskosten
- Sprachkurse
- Beiträge für eine Reise
- Telefon oder Handy
- Teleworker